Öffnung des Wertinger Rathauses unter Einhaltung von Schutzvorkehrungen ab dem 18. Mai

Öffnung des Wertinger Rathauses unter Einhaltung von Schutzvorkehrungen ab dem 18. Mai

Nachdem der Freistaat Bayern die bislang geltenden Ausgangsbeschränkungen ab dem 06. Mai 2020 wieder aufgehoben und durch Kontaktbeschränkungen ersetzt hat, wird das Rathaus in Wertingen (Schloss, Schulstraße 12) sowie das Ordnungs- und Standesamt mit Bürgerbüro und auch das Stadtarchiv im ehemaligen Amtsgericht (Schulstraße 10) ab Montag, den 18. Mai 2020 unter Einhaltung folgender Schutzvorkehrungen wieder für den Parteiverkehr geöffnet:

  • Es ist eine vorherige Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter erforderlich. Terminvereinbarungen sind telefonisch zentral über Tel. 08373/84-0 möglich oder beim jeweiligen Sachbearbeiter selbst, soweit dieser bekannt ist.
  • Alle Bürger bzw. Besucher müssen zu ihrem eigenen Schutz sowie zum Schutz der Beschäftigten im Rathaus sowie dem ehem. Amtsgericht einen Mund-Nasen-Schutz tragen und ihre Hände im Eingangsbereich desinfizieren.

Die Verwaltungsgemeinschaft Wertingen weist ausdrücklich darauf hin, dass Mund-/NasenSchutzmasken nicht bereitgestellt werden, sondern die Besucher selbst für diese verantwortlich sind und die Mund-/Nasenschutz-Bedeckung daher selbst mitbringen müssen. Zu diesem Zweck ausreichend ist auch ein über Nase und Mund gezogenes Tuch.

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