Briefwahlunterlagen fristgerecht zurücksenden

Briefumschlag amtliche Wahlbenachrichtigung

Briefwahlunterlagen fristgerecht zurücksenden

 

Überall in Deutschland wurden die dringend erwarteten Stimmzettel für die Bundestagswahl ausgeliefert und auch die Stadt und Verwaltungsgemeinschaft Wertingen hat in der vergangenen Woche über 4.500 Briefwahlunterlagen versandt. Bürgerinnen und Bürger, die Briefwahlunterlagen beantragt haben, sollten die Unterlagen also am vergangenen Wochenende erhalten haben, so dass die Wahlbriefe fristgerecht abgegeben werden können.

Das Wahlamt der Stadt und Verwaltungsgemeinschaft Wertingen weist darauf hin, dass sich die Postlaufzeiten seit dem 01. Januar 2025 geändert haben. Bisher galt für die Standardlaufzeit der Eingangstag plus ein Tag. Neu ist: Eingangstag plus zwei Tage. Die Post stellt die Sendungen „zuverlässig in der Regel am übernächsten Werktag“ zu.

Spätestens drei Tage vor der dem Wahltermin ist der von der Deutschen Post empfohlene späteste Termin für den Einwurf des Wahlbriefs durch die Wählerinnen und Wähler in einen Briefkasten oder Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post. Dies bestätigt auch Ruth Brand, die seit 2023 Präsidentin des Statistischen Bundesamtes und Bundeswahlleiterin ist. Laut ihrer Aussage stellt die Deutsche Post sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen.

Der Landeswahlleiter für Bayern Dr. Thomas Gößl empfiehlt zudem, die Briefwahlmöglichkeit vor Ort bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu nutzen und direkt dort abzugeben. Der Wahlbrief kann im Ordnungsamt im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude in der Schulstraße 10 abgegeben oder im Briefkasten der Stadt und Verwaltungsgemeinschaft Wertingen bis zum Wahlsonntag um 18:00 Uhr eingeworfen werden.

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