Beglaubigungen

Amtlich beglaubigt werden Kopien (Abschriften) von Originalschriftstücken oder Unterschriften von Einwohnern. Dazu ist zwingend das Originaldokument vorzulegen bzw. die Unterschrift persönlich in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten zu leisten.

Sie können schriftliche Dokumente nur amtlich beglaubigen lassen, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden. Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) sind hiervon ausgenommen.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Beglaubigung eines Dokuments: Urschrift (Originaldokument)
  • Bei Beglaubigung einer Unterschrift: Schriftstück + persönliche Unterschrift in Gegenwart des zu beglaubigenden Bediensteten.

 

Gebühr:

  • Beglaubigung 5,00 €
  • Jede weitere Kopie davon 2,50 €

Ansprechpartner:

Stephanie Achner
Telefon: 08272 84 366
stephanie.achner@vg-wertingen.de

Sandra Klein
Telefon: 08272 84 368
sandra.klein@vg-wertingen.de

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