Behördengang rund um die Uhr per Mausklick möglich

20180419 buergerserviceportal

Behördengang rund um die Uhr per Mausklick möglich

Die Verwaltungsgemeinschaft Wertingen bietet mit dem Bürgerserviceportal ab dem 20.04.2018 einen neuen Internetdienst an.  Alle Bürger haben dann die Möglichkeit, verschiedene Amtshandlungen des Ordnungsamts online zu tätigen.

Die Verwaltungsgemeinschaft Wertingen bietet mit dem Bürgerserviceportal ab dem 20.04.2018 einen neuen Internetdienst an.  Alle Bürger haben dann die Möglichkeit, verschiedene Amtshandlungen des Ordnungsamts online zu tätigen.

Für die Bürger der VG Wertingen ist es künftig nicht mehr notwendig, für jeden Antrag das Rathaus aufzusuchen. Ab 20. April 2018 schaltet die Verwaltung das Bürgerservice-Portal frei. Damit setzt die VG Wertingen als eine der ersten Behörden im Landkreis das E-Government-Gesetz des Freistaats Bayern in ihrem Bereich um. Diese Vorschrift regelt den Anspruch von Bürgern und Wirtschaft auf einen elektronischen Zugang zu Behörden in schriftformersetzender und verschlüsselter Form. 

Möglich ist dies in Wertingen über einen Klick auf der Homepage. Dort muss man sich in verschlüsselter Form einmalig entweder mit dem neuen Personalausweis oder mit Benutzername und Kennwort registrieren. Die Daten werden automatisch in den Online-Antrag übernommen und gelten für alle Behörden Bayerns.

Momentan besteht diese Möglichkeit bei folgenden Dienstleistungen des Ordnungsamts:

  • Meldebescheinigung
  • Ausweis-Statusabfrage
  • Übermittlungssperren
  • Umzug innerhalb der Gemeinde
  • Voranzeige einer Anmeldung
  • Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregister
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Abmeldung ins Ausland
  • Bürgerauskunft
  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Sterbeurkunden

Weitere Dienste wie die Online-Meldung von Zählerständen und die Beantragung von Briefwahlunterlagen sollen folgen.

Lediglich für Amtshandlungen, bei denen eine Unterschrift oder ein Fingerabdruck benötigt werden, ist eine persönliche Vorsprache notwendig. Nicht möglich ist es auch, für andere Personen Anträge zu stellen, da in diesen Fällen grundsätzlich eine entsprechende Vollmacht erforderlich ist.

Rechtzeitig zur Landtags- und Bezirkswahl wird es dann möglich sein, Briefwahlunterlagen online anzufordern. Die Vorteile für den Bürger liegen klar auf der Hand. Es ist künftig möglich, bequem und sicher jederzeit und von jedem Ort aus Anträge zu stellen. Durch den Wegfall von Warte- und Fahrzeiten ergeben sich Zeitersparnisse und es fallen keine Fahrtkosten an. Der Datenschutz und die Datensicherheit sind durch sichere Authentifizierung und Verschlüsselung der Daten gewährleistet. Ohne die vom Bürger selbst gewählte PIN ist ein Zugriff auf seine Daten nicht möglich. Bei jeder Aktion entscheidet der Bürger selbst, ob er die Daten freigibt.

Die Bezahlung kostenpflichtiger Amtshandlungen erfolgt über den Basis-Dienst ePayment im Internet. Bezahlt werden kann mit paydirekt, giropay, Kreditkarte oder Lastschrift.

Die Verwaltung hofft, dass die Bürger regen Gebrauch von dieser Service-Einrichtung machen.

Skip to content