Anträge auf Hochwassersoforthilfe angesichts Überschwemmungen im Zusammenhang mit aktuellem Hochwasser können ab sofort beim Landratsamt gestellt werden
Am 4. Juni 2024 hat die bayerische Staatsregierung beschlossen, die durch die Unwetterereignisse seit dem 31. Mai 2024 Geschädigten durch Soforthilfen zu unterstützen. Dazu können die Anträge auf Auszahlung von Hochwassersoforthilfe ab sofort beim Landratsamt Dillingen a. d. Donau gestellt werden. Dabei bittet die Behörde zu beachten, dass das Landratsamt ausschließlich für die Auszahlung folgender Soforthilfen zuständig ist: Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ für Privatpersonen...