Stellvertretende Leitung (m/w/d) der Kreisbücherei Standort Wertingen

Die Stadt Wertingen sucht zur personellen Verstärkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Stellvertretende Leitung (m/w/d)
der Kreisbücherei Standort Wertingen
mit bis zu 30 Wochenstunden im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Stellv. Leitung der Kreisbücherei (Kreisfahrbücherei und Zweigstelle Wertingen)
  • Konzeption und Weiterentwicklung
  • Strategie- und Leitbildentwicklung
  • Öffentlichkeitsarbeit, Marketing
  • Medienverwaltung und –bestellung
  • Auskunfts- und Beratungstätigkeit
  • Fördermittelakquise
  • Veranstaltungsorganisation
  • Ansprache von und Kooperation mit Partnern

 Ihr Anforderungsprofil:

  • Abgeschlossene Ausbildung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek oder
  • eine vergleichbare Qualifikation bzw. Berufserfahrung im Umgang mit Medien / Literatur
  • Hohe Kommunikationsfähigkeit
  • Eigenverantwortliche und selbstständige Arbeitsweise
  • Medien- und IT-Kompetenz, Kenntnisse im Social-Media-Bereich
  • Flexibilität und Organisationsgeschick
  • Teamfähigkeit und Belastbarkeit

 Das bieten wir:

  • Ein interessantes und vielseitiges Aufgabenspektrum
  • Einen sicheren Arbeitsplatz mit leistungsgerechter Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) einschl. Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • Eine betriebliche Altersvorsorge mit den Sozialleistungen im öffentlichen Dienst
  • Fortbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Möglichkeit zum Fahrradleasing

Sie haben Interesse?

Dann senden Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 01.09.2024 an die Stadt Wertingen – Personalverwaltung, Schulstr. 12, 86637 Wertingen oder per E-Mail an personalverwaltung@vg-wertingen.de.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Geschäftsleitung, Frau Karmann, Tel. 08272/84-100 oder die Personalleitung, Herr Brunner, Tel. 08272/84-193 zur Verfügung.

Personen mit Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Gleichstellung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Auslagen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens und anlässlich eines möglichen Vorstellungsgespräches (z. B. Fahrt-/Reisekosten) können nicht erstattet werden

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