Personalausweis

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses ab dem 16. Lebensjahr gesetzlich vorgeschrieben.

Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt vor Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre danach zehn Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis hat eine Gültigkeit von maximal drei Monaten. Die Gebühren hierzu betragen 10,- €.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Abgelaufener Personalausweis
  • Geburts- oder Heiratsurkunde
  • Einverständniserklärung des nicht vorsprechenden gesetzlichen Vertreters (Download Center)

 

Gebühren:

UNTER 24 Jahren – 6 Jahre Gültigkeit

    • Personalausweis: 22,80 €

ÜBER 24 Jahren – 10 Jahre Gültigkeit

    • Personalausweis: 37,00 €

 

Hinweis zur Abholung durch Dritte:
Sollten Sie nicht persönlich zur Abholung Ihres Personalausweises oder Reisepasses erscheinen können, besteht die Möglichkeit, eine andere Person mit der Abholung zu beauftragen. Hierfür ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Die bevollmächtigte Person muss sowohl ein eigenes gültiges Ausweisdokument im Original als auch den aktuellen (alten) Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person im Original vorlegen.

Ansprechpartner:

Monika Sapper
Telefon: 08272 84 370
monika.sapper@vg-wertingen.de

Sandra Klein
Telefon: 08272 84 368
sandra.klein@vg-wertingen.de

Sandra Reuter
Telefon: 08272 84 361
sandra.reuter@vg-wertingen.de

Stephanie Achner
Telefon: 08272 84 366
stephanie.achner@vg-wertingen.de

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